Rehasport

Verordnungsumfang des Rehabilitationssport

Grundsätzlich ist die Verordnung von Rehabilitationssport zeitlich begrenzt. Der Regelfall lautet 50 Übungseinheiten innerhalb von 18 Monaten. Bei bestimmten Voraussetzungen, wie z.B. Herzsport kann Ihr Arzt auch mehr Übungseinheiten in einem längeren Zeitraum verordnen.

Nach einer ambulanten oder stationären medizinischen Rehabilitation kann Rehabilitationssport erneut notwendig und wiederholt verordnet werden.

Auch bei einer neuen Diagnose kann eine Neuverordnung in Frage kommen.


Wer kann wie das Funktionstraining und den Rehabilitationssport nutzen?

Im Grunde kann jeder gesetzlich Versicherte, falls eine entsprechende Indikation bzw. Diagnose vorhanden ist, Funktionstraining oder Rehabilitationsport nutzen. Also vom Kind bis zum Senior. Wenn bei Ihnen eine Indikation vorliegen könnte, sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt oder Facharzt.
Ihr Arzt kann Ihnen, falls es in Ihrem Fall sinnvoll ist, das entsprechende Funktionstraining bzw. den Rehabilitationssport verordnen.

Der Antrag (Vordruck 56 oder 57) wird von Ihrem Arzt ausgefüllt , den Sie dann zur Genehmigung Ihrer Krankenkasse vorlegen müssen.

Nachdem Sie Ihre Genehmigung erhalten haben, die gewöhnlich über einen Zeitraum von 12 Monaten gilt, können Sie die verordneten Leistungen bei uns nutzen.


Bei welchen Diagnosen kommt Reha Sport in Frage?

Der Rehabilitationssport im Verein richtet sich an alle, die aufgrund einer Erkrankung Probleme haben, ihren Alltag zu bewältigen bzw. denen als Folge einer Erkrankung von einer Behinderung bedroht sind.


Wie können Sie am Reha Sport teilnehmen?

Rehabilitationssport und Funktionstraining kann und darf von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für Ihren Arzt. Die Grundversorgung ist beitragsfrei und bedarf keiner Vereinsmitgliedschaft. Der Verein rehamed Gesundheitssport e.V. übernimmt für Sie kostenfrei die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.

Über die normale Rehasport- oder Funktionstraining-Verordnung hinaus haben Sie die Möglichkeit, unser erweitertes Programm in Anspruch zu nehmen. Zur Nutzung dieser Zusatzleistungen ist eine Mitgliedschaft im rehamed Gesundheitssport e.V. Voraussetzung.


Umgang mit Ablehnungen

Bei Ablehnungen der Kostenübernahme sprechen Sie uns bitte an. Wir helfen Ihnen gern weiter.


Reha Sport ist kein Therapie-Ersatz!

Bitte beachten Sie: Funktionstraining und Rehabilitationssport ist keine Physiotherapie oder Krankengymnastik und ersetzt auch keine Einzeltherapie. Es handelt sich um Sportgruppen, um eine Therapie zu vermeiden oder zu reduzieren!

Je nach Stand Ihres Gesundheits- oder Krankheits-Levels kommt ein individuelles Konzept zur Anwendung.




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